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Wichtige Änderungen zum 01. Januar 2010

Im Jahr 2010 treten viele Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengestellt.
 

nach obenRechengrößen 2010



Rechengrößen der Sozialversicherung 2010 (vorbehaltlich Zustimmung Bundesrat):

West Ost
Beitragsbemessungsgrenze:
allgemeine Rentenversicherung
5.500 Euro
(66.000 Euro)
4.650 Euro
(55.800 Euro)
Beitragsbemessungsgrenze:
knappschaftliche Rentenversicherung
6.800 Euro
(81.600 Euro)
5.700 Euro
(68.400 Euro)
Beitragsbemessungsgrenze:
Arbeitslosenversicherung
5.500 Euro
(66.000 Euro)
4.650 Euro
(55.800 Euro)
Versicherungspflichtgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
4.162,50 Euro
(49.950 Euro)
4.162,50 Euro
(49.950 Euro)
Beitragsbemessungsgrenze:
Kranken- u. Pflegeversicherung
3.750 Euro
(45.000 Euro)
3.750 Euro
(45.000 Euro)
Bezugsgröße in der
Sozialversicherung:
2555 Euro
(30.660 Euro)
2170 Euro
(26.040 Euro)

nach obenAbzug Versicherungsbeiträge 2010

  • Dienen gezahlte Beiträge zur PKV oder GKV der Grundversorgung und der Pflegepflichtversicherung, sind sie in voller Höhe als Sonderausgaben absetzbar.
    Ausgenommen: Beitragsanteile, die auf Krankengeldanspruch und Wahltarife entfallen.
  • nicht absetzbar sind in der PKV Zusatzbeiträge für Einbettzimmer, Chefarztbehandlung usw.
  • Höchstbeträge für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" steigen um je 400 Euro.
    "sonstige Vorsorgeaufwendungen" sind z.B.: Beiträge zu Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • Versicherer melden Vertragsdaten, Höhe der zu berücksichtigenden Beiträge und die Steueridentifikationsnummer dem Finanzamt.

nach obenBeitragssätze gesetzliche Rentenversicherung

Die Beitragssätze bleiben unverändert: 19,9 Prozent in der gesetzlichen Rentenversicherung; 26,4 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Der Mindestbeitrag in der GRV beträgt weiterhin 79,60 Euro.

nach obenKünstlersozialversicherung

Der Abgabesatz der KSK wird von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.
Die Meldepflicht wird um einen monatlichen Melde- und Beitragsnachweis an die zuständige Krankenkasse ergänzt

nach obenElektronisches Entgeltnachweisverfahren (ELENA) startet

Zum 01. Januar 2010 startet mit der erstmaligen Meldung der Beschäftigtendaten durch die Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA).
Informationen und Arbeitshilfen finden Arbeitgeber wie Beschäftigte auf www.das-elena-verfahren.de.

nach obenGleitzonenfaktor

Für Beschäftigte in der Gleitzone (400,01 bis 800,00) gilt der neue Gleitzonenfaktor 0,7585.

nach obenBetriebsprüfung

Betriebsprüfer der Rentenversicherer prüfen ab Beitragsjahr 2010 auch die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Unfallversicherung.

nach obenMeldung der Arbeitsstunden an die Unfallversicherungsträger

Arbeitgeber müssen ab 01.01.2010 die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherung melden.
Zu melden sind:
  • tatsächlich erfasste Arbeitsstunden
  • Sollarbeitsstunden der Beschäftigten
Ersatzweise können Arnbeitsstunden nach dem Vollarbeiterrichtwert bzw. geschätzte Arbeitsstunden gemeldet werden.

nach obenAbgeltungssteuer

25 Prozent Abgeltungssteuer werden auch bei ausgezahlten ausländischen LV fällig.

Versicherungsvermittler unterliegen einer Meldepflicht für die Vermittlung von Kapitallebensversicherungsverträgen mit einem ausländischen Versicherer, wenn der Anbieter keine deutsche Niederlassung hat. Die Daten müssen an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden.

Für Verträge aus dem Jahr 2009 gilt eine Meldefrist bis zum 30. März 2010.

nach obenKinder

Der Kinderfreibetrag steigt von bisher 6.024 Euro auf 7.008 Euro im Jahr.
Das Kindergeld wird um 20 Euro auf 184 Euro für das erste und zweite Kind erhöht. Für das dritte Kind werden 190 Euro, für jedes weitere je 215 Euro gezahlt.
Das Finanzamt prüft, ob das Kindergeld oder der Freibetrag der Familie mehr bringt (Günstigerprüfung).

nach obenErben

In der Steuerklasse II werden die Steuersätze von bisher 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent - je nach Erbvermögen - verringert.
Erleichterungen, die über die Erbschaftssteuerreform von 2009 hinaus gehen, sind auch für Unternehmererben vorgesehen. Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer bleiben an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt. Allerdings werden die Fristen verkürzt (von sieben auf fünf Jahre) und die Mindestlohnsumme verringert.

nach obenÜbernachtungen

Auf die Kosten für Übernachtungen sollen zukünftig sieben statt 19 Prozent Mehrwertsteuer entfallen.

nach obenUnternehmen

Die Möglichkeiten für Unternehmen, Verluste steuermildernd geltend zu machen, sollen vereinfacht werden.
Die Bestimmungen zum Abzug von Zinsaufwendungen ("Zinsschranke") sollen gelockert werden.

nach obenManager-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherungen)

Mindestens zehn Prozent der D&O-Haftpflichtversicherungssumme muss der Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen betragen - schreibt das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vor.
Bestehnde Policen müssen bis Mitte 2010 nachgebessert werden.

nach obenArbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer

Arbeitszeitkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften werden steuerlich nicht mehr anerkannt (ab 01.01.2010).

nach obenWertguthaben

Mit Jahresbeginn werden einheitliche Unfallversicherungsbeiträge bei Zuführung von Entgeltanteilen zu betrieblichen Wertkonten fällig.

nach obenPensionsrückstellungen

In der Handelsbilanz müssen Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersvorsorge höher angesetzt werden.
Zur Kalkulation betrieblichen Ansprüche muss nun ein "marktnaher Zinssatz" verwendet werden.
Beim Wertansatz von Pensionsrückstellungen müssen auch Gehaltsentwicklungen, Rentenanpassungen und Inflation berücksichtigt werden.
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